Insolvenz:Produktions Büro Romey, von Malottky GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 30/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 58591 eingetragenen Produktions Büro Romey, von Malottky GmbH, Mönkedamm 9, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg von Malottky, und Herrn Fritz Heinrich Ulrich Romey,

Geschäftszweig: Beeratung bei Print-Produktionen, Vorbereitung u. Ausführung v. Druckaufträgen, Full-Service b. Verkaufsförderungs- u. Werbemittelmaterial sowie Produktionstätigkeiten in diesem Bereich

ist am 01.02.2024, um 15:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 30/24
Amtsgericht Hamburg, 01.02.2024


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